Pflegeservice Bayern
Ein Beratungsangebot der
gesetzlichen Pflegekassen in Bayern

Lesezeit: 1 Minute 

Wissen Sie, wie Sie als Pflegeperson sozial abgesichert sind?

Sie pflegen ein Familienmitglied oder einen Angehörigen? Wir erklären Ihnen, wie Sie als Pflegeperson sozial abgesichert sind.

Pflegesituation Essenseingabe

Wer Angehörige pflegt, investiert viel Zeit und Kraft. Umso wichtiger ist es, dass auch die Pflegeperson sozial abgesichert ist. Pflegepersonen, die eine ab Grad 2 eingestufte Person versorgen, werden durch die Pflegekasse sozial abgesichert. Das heißt, dass die Pflegeperson während der Pflegetätigkeit z. B. unfallversichert ist und – unter bestimmten Voraussetzungen – Zuschüsse zur Rentenversicherung erhält.

 

Sie haben sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen und sind aktuell in Pflegezeit?

Dann werden durch die Pflegekasse außerdem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet.

Wenn die Pflegeperson nicht anderweitig versicherbar ist, werden die Krankenversicherungs- / Pflegeversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen.

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir, der Pflegeservice Bayern, helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.



(17.02.2021) Pflegeservice-Bayern

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